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   BVerfG, 03.11.2003 - 2 BvR 168/02   

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https://dejure.org/2003,3921
BVerfG, 03.11.2003 - 2 BvR 168/02 (https://dejure.org/2003,3921)
BVerfG, Entscheidung vom 03.11.2003 - 2 BvR 168/02 (https://dejure.org/2003,3921)
BVerfG, Entscheidung vom 03. November 2003 - 2 BvR 168/02 (https://dejure.org/2003,3921)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde wegen eines Ausgangsstreits über die steuerliche Behandlung einer in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtigen ; Vermeidung doppelter Besteuerung der Staatsangehörigen Deutschlands und der Schweiz; Besteuerung von Einkünften einer schweizerischen ...

  • Judicialis

    FGO § 115; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung und Auslegung des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz; Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts; Vorlage an den EuGH

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 2, 107
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 03.11.2003 - 2 BvR 168/02
    Sie wirft keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Fragen im Sinne des § 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG auf (zur Vorlagepflicht an den EuGH als gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vgl. BVerfGE 82, 159 ).

    Das Bundesverfassungsgericht beanstandet deshalb die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (vgl. BVerfGE 29, 198 ; 82, 159 ).

    101 Abs. 1 Satz 2 GG umfasst auch die Zuständigkeit des EuGH gemäß Art. 234 Abs. 3 EG (vgl. BVerfGE 82, 159 ).

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerfG, 03.11.2003 - 2 BvR 168/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann sich eine ausländische juristische Person im Sinne des Art. 19 Abs. 3 GG jedenfalls auf die Prozessgrundrechte berufen (vgl. BVerfGE 18, 440 ; 64, 1 ).

    Inwieweit Art. 19 Abs. 3 GG ein Umkehrschluss dahingehend zu entnehmen ist, dass ausländischen juristischen Personen keine Grundrechtsträgerschaft und damit im Verfassungsbeschwerde-Verfahren keine Parteifähigkeit zukommt, hat das Bundesverfassungsgericht bisher nicht abschließend geklärt (vgl. BVerfGE 21, 207 ; 23, 229 ; BVerfGE 18, 441 ; 64, 1 ).

  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros

    Auszug aus BVerfG, 03.11.2003 - 2 BvR 168/02
    Das gilt zunächst für die Urteile Asscher, Schuhmacker und Centros - Rs. C-212/97 (Slg. 1999, I-1459), die in den Ausgangsverfahren jeweils natürliche oder juristische Personen eines Mitgliedstaats der Gemeinschaft betrafen.
  • BVerfG, 01.03.1967 - 1 BvR 46/66

    Flächentransistor

    Auszug aus BVerfG, 03.11.2003 - 2 BvR 168/02
    Inwieweit Art. 19 Abs. 3 GG ein Umkehrschluss dahingehend zu entnehmen ist, dass ausländischen juristischen Personen keine Grundrechtsträgerschaft und damit im Verfassungsbeschwerde-Verfahren keine Parteifähigkeit zukommt, hat das Bundesverfassungsgericht bisher nicht abschließend geklärt (vgl. BVerfGE 21, 207 ; 23, 229 ; BVerfGE 18, 441 ; 64, 1 ).
  • BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68

    Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den

    Auszug aus BVerfG, 03.11.2003 - 2 BvR 168/02
    Das Bundesverfassungsgericht beanstandet deshalb die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (vgl. BVerfGE 29, 198 ; 82, 159 ).
  • BVerfG, 07.04.1965 - 2 BvR 227/64

    AG in Zürich

    Auszug aus BVerfG, 03.11.2003 - 2 BvR 168/02
    Inwieweit Art. 19 Abs. 3 GG ein Umkehrschluss dahingehend zu entnehmen ist, dass ausländischen juristischen Personen keine Grundrechtsträgerschaft und damit im Verfassungsbeschwerde-Verfahren keine Parteifähigkeit zukommt, hat das Bundesverfassungsgericht bisher nicht abschließend geklärt (vgl. BVerfGE 21, 207 ; 23, 229 ; BVerfGE 18, 441 ; 64, 1 ).
  • BVerfG, 19.03.1968 - 1 BvR 554/65

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Bundesrückerstattungsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 03.11.2003 - 2 BvR 168/02
    Inwieweit Art. 19 Abs. 3 GG ein Umkehrschluss dahingehend zu entnehmen ist, dass ausländischen juristischen Personen keine Grundrechtsträgerschaft und damit im Verfassungsbeschwerde-Verfahren keine Parteifähigkeit zukommt, hat das Bundesverfassungsgericht bisher nicht abschließend geklärt (vgl. BVerfGE 21, 207 ; 23, 229 ; BVerfGE 18, 441 ; 64, 1 ).
  • BFH, 18.04.1975 - III B 24/74

    Ausländische gemeinnützige Körperschaft - Heranziehung - Prsonenvereinigung -

    Auszug aus BVerfG, 03.11.2003 - 2 BvR 168/02
    Entsprechend habe der Bundesfinanzhof bereits zur vergleichbaren Regelung des Art. XX Abs. 1 DBA-Großbritannien entschieden (vgl. BFHE 115, 524).
  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

    Auszug aus BVerfG, 03.11.2003 - 2 BvR 168/02
    Aus den Entscheidungen des EuGH vom 14. Februar 1995 - Schuhmacker - Rs. C-279/93 (Slg. 1995 I-225), vom 27. Juni 1996 - Asscher - Rs. C-107/94 (Slg 1996 I-3089) sowie vom 21. September 1999 - Saint-Gobain - Rs. C-307/97 (Slg. 1999 I-6161) zur Niederlassungsfreiheit des EG-Vertrages ergebe sich zudem, dass ein Diskriminierungsverbot für beschränkt Steuerpflichtige bestehe.
  • EuGH, 27.06.1996 - C-107/94

    Asscher / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus BVerfG, 03.11.2003 - 2 BvR 168/02
    Aus den Entscheidungen des EuGH vom 14. Februar 1995 - Schuhmacker - Rs. C-279/93 (Slg. 1995 I-225), vom 27. Juni 1996 - Asscher - Rs. C-107/94 (Slg 1996 I-3089) sowie vom 21. September 1999 - Saint-Gobain - Rs. C-307/97 (Slg. 1999 I-6161) zur Niederlassungsfreiheit des EG-Vertrages ergebe sich zudem, dass ein Diskriminierungsverbot für beschränkt Steuerpflichtige bestehe.
  • EuGH, 21.09.1999 - C-307/97

    Saint-Gobain ZN

  • BGH, 28.02.1980 - III ZR 131/77

    Fluglotsenstreik II - § 7 RBHaftG; Enteignungsgleicher Eingriff, eingerichteter

  • BFH, 20.07.2001 - I B 157/00

    Vermietung eines Grundstücks - Doppelbesteuerung - Schweiz - Zulässigkeit der

  • BVerfG, 06.04.1965 - 2 BvR 141/65

    Keine Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse des Dreier-Ausschusses

  • BVerwG, 04.05.2005 - 4 C 6.04

    Revisionsverfahren; Klageänderung; Festlegung von Flugverfahren;

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob sich die Klägerin als ausländische juristische Person, die sich überdies teilweise im Besitz eines ausländischen Staates und seiner Gebietskörperschaft (Kanton Zürich) befindet und "im Auftrag des Bundes" den Flughafen Zürich als Infrastruktureinrichtung betreibt, im Hinblick auf Art. 19 Abs. 3 GG überhaupt auf die Grundrechte des Grundgesetzes berufen kann (vgl. die Grundrechtsträgerschaft einer ausländischen juristischen Person erneut offen lassend BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. November 2003 - 2 BvR 168/02 -, IStR 2004, 125).
  • BVerfG, 17.08.2023 - 2 BvR 1851/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Vollstreckung einer Verurteilung zur Abgabe einer

    Eine substantiierte Beschwerdebegründung verlangt daher zwingend ein Eingehen auf die Rechtsausführungen des Fachgerichts und Darlegungen dazu, dass und weshalb die angegriffene Entscheidung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und derart sachfremd sein soll, dass sie als objektiv willkürlich erscheint (vgl. BVerfGK 2, 107 zu Art. 3 Abs. 1 GG; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2014 - 1 BvR 2851/13 -, Rn 22).
  • BVerwG, 04.05.2005 - 4 C 4.04

    Revisionsverfahren zu den Anflügen auf den Flughafen Zürich ausgesetzt

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob sich die Klägerin als ausländische juristische Person im Hinblick auf Art. 19 Abs. 3 GG überhaupt auf die Grundrechte des Grundgesetzes berufen kann (vgl. die Grundrechtsträgerschaft einer ausländischen juristischen Person erneut offen lassend BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. November 2003 2 BvR 168/02 , IStR 2004, 125).
  • FG Baden-Württemberg, 20.06.2012 - 14 K 4685/09

    Steuerfreiheit eines von einem Schweizer Arbeitgeber bezahlten Entgelts für

    Dem steht nicht das Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft (EG) und ihren Mitgliedern vom 21. Juni 1999 (sog. Freizügigkeitsabkommen -FZA-, Bundesgesetzblatt -BGBl.- II 2001, 811), das am 1. Juni 2002 in Kraft getreten ist (offen gelassen vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Nichtannahmebeschluss vom 3. November 2003 2 BvR 168/02, Internationales Steuerrecht (IStR) 2004, 125) entgegen, auch wenn das FZA, ein sektorspezifisches Abkommen, ein völkerrechtlicher Vertrag ist, der bestimmte, im Einzelnen geregelte Freiheiten garantiert und ein allgemeines Diskriminierungsverbot formuliert (vgl. Urteil des Finanzgerichts -FG- Baden-Württemberg vom 21. Juli 2010 14 K 1469/10, Entscheidungen der FG -EFG- 2010, 1997).
  • FG Baden-Württemberg, 21.07.2010 - 14 K 1469/10

    Kein Sonderausgabenabzug für Schulgelder an Schweizer Privatschulen -

    Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung des o.g. FZA vom 21. Juni 1999, das am 1. Juni 2002 in Kraft getreten ist (offen gelassen vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Nichtannahmebeschluss vom 3. November 2003 2 BvR 168/02, Internationales Steuerrecht (IStR) 2004, 125).
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